Bei herrlichem Wetter wurde in Todtenweis das Patrozinium der Pfarrkirche St. Ulrich und Afra im Pfarrgarten gefeiert. Das Motto des Gottesdienstes “Die Tür des Glaubens offen halten – die Schwelle überschreiten” stand in großen Lettern über dem Altar. Die Texte und die Ansprache der heiligen Messe waren darauf ausgerichtet. vor dem Ambo stand ein Schild, das die Kirchentüre der Todtenweiser Pfarrkirche zeigte. “Eine Türe immer offenhalten für den Glauben, sprach Pfarrer Alfred Nawa. Der Kirchenchor umrahme die heilige Messe mit passenden Liedern. Anschließend wurde im Pfarrgarten gefeiert. Kurz nach zwölf hatten alle das Mittagessen verzehrt, wurde schon das Küchenbuffet gestürmt. Viele Todtenweiser Frauen hatten wieder ihre Backkunst gezeigt und schöne wohlschmeckende Torten gebracht. Der Hauptanziehungspunkt im Kuchenzelt waren allerdings die vor Ort gebackenen frischen “Kiachlan”. ein Ratequiz forderte nachmittags die Besucher. Hier sollten sie die Kirchenpatrone die Gotteshäuser der Pfarreiengemeinschaft Aindling richtig zuordnen. Wie sich herausstellte eine schwierige Frage. Doch einige hatten es doch gewusst. Weiter mussten sie wissen, dass die Figur des Heiligen Michael in der Todtenweiser Pfarrkirche nicht steht und zu erraten war noch wie viele Engel das Gotteshaus zieren. Die Kindergartenkinder zeigten einen fetzigen Tanz der mit viel Applaus und einem Eis für alle belohnt wurde. Das Resümee von Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinde war ein überwältigendes Pfarrfest. “Das Wetter hat hervorragend gepasst und die Leute sind zufrieden nach Hause gegangen.
Folgen:
Herzlich Willkommen
Anordnungen für Gottesdienste
Ansprache vom 3.5.2020
Ansprache zum 3. Ostersonntag
Ansprache zum Weißen Sonntag
Osteransprache von Pfarrer Babu
Pfarrer Babu spricht zum Karfreitag
Pfarrer Babu spricht zum Palmsonntag
Anordnung vom Bistum Augsgsburg Coronavirus
Anordnung für das Bistum Augsburg
Das Bistum Augsburg stellt ab sofort die Feier von allen öffentlichen Gottesdiensten, d.h. Eucharistiefeiern und alle anderen liturgischen Feiern, an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Diese Regelung gilt vorerst bis Freitag, 03. April 2020. Die Gläubigen sind zeitnah über die Absage aller Gottesdienste zu informieren.
1. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Bistum Augsburg auf Weisung des Diözesanadministrators insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht damit für alle Gläubigen ausgesetzt ist. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Coronavirus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten. Die Gläubigen werden ausdrücklich an die Tradition der „geistlichen Kommunion“ erinnert. Diese bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet und die dadurch entstehende geistliche Gemeinschaft der Kirche.
2. Die private Zelebration der Priester, d.h. unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleibt unverändert erlaubt. Sie nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Pfarrgemeinden mit ins Gebet. Diese Form der Zelebration ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.
3. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist in Kürze auf unserer Internetseite www.bistum-augsburg.de zu finden.
4. Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet unbedingt geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder -verbote) maßgeblich.
5. Krankensalbung und Krankenkommunion: Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger, d.h. die Spendung der hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.
6. Beerdigungen finden weiterhin statt, allerdings bittet das Bistum darum, den Kreis der Anwesenden klein zu halten. Auch hier gilt, dass die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Das Requiem ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
7. Taufen und Trauungen sollen abgesagt werden. Dies gilt zunächst bis 30.04.2020.
8. Firmungen sind für die Monate März und April abgesagt.
9. Erstkommunionfeiern, die für den Weißen Sonntag, 19.04.2020 und den dritten Sonntag der Osterzeit, 26.04.2020 vorgesehen, sind, sollen bereits jetzt abgesagt werden.
Im Hinblick auf die weitere zeitliche Erstreckung dieser Anordnung wird dann wiederum entschieden werden, wenn entsprechende staatliche/behördliche Anweisungen vorliegen.
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