„So ganz anders“, lautete das Thema des Sonntagsgottesdienstes in Todtenweis. Die Ministranten hatten die Messfeier vorbereitet. Schon beim Einzug staunten die Gottesdienstbesucher. Die Ministranten trugen bunte Ministrantenkleidung und einige kamen mit Faschinsperücken. Pater Alfred Nawa erklärte zum Beginn: „Die Faschingszeit bietet Gelegenheit dem Chaos des Alltags zu entfliehen und einmal in eine andere Rolle zu schlüpfen und etwas anders zu sein.“ Die Minis hatten auch ein „Predigtspiel“ vorbereitet. Hier klärten sie dann auf warum sie so kunterbunt angezogen waren und zu welcher kirchlichen Gottesdienst die unterschiedlichsten liturgischen Farben getragen werden. „Weil wir in der Faschingszeit sind und es überall lustig zugeht, wollten wir diese Freude auch einmal in die Kirche holen. Wir wollten während des Gottesdienstes einmal anders sein. Und das haben wir gemacht. Natürlich haben die Farben im Gottesdienst eine wichtige Bedeutung und eignen sich nicht zum Quatsch machen: Weiß ist die Farbe des Lichtes und wird zu Hochfesten getragen. Rot ist die Farbe des Blutes und wird an Pfingsten, Palmsonntag, Karfreitag und an den Festen der Märtyrer getragen. Grün hingegen ist die Farbe des Wachstums und wird an Sonn- und Werktagen des Jahreskreises angezogen. Die Farbe Schwarz steht für Trauer und Tod. Violett ist Sinnbild für den Übergang und kommt im Advent und der österlichen Bußzeit (Fastenzeit) zum Vorschein.“ Nach dieser Erklärung zogen sich die Ministranten wieder um und ministrierten in grüner Ministrantenkleidung den weiteren Gottesdienst. Zum Abschluss wurden dann noch Luftschlangen an alle verteilt.
Folgen:
Herzlich Willkommen
Anordnungen für Gottesdienste
Ansprache vom 3.5.2020
Ansprache zum 3. Ostersonntag
Ansprache zum Weißen Sonntag
Osteransprache von Pfarrer Babu
Pfarrer Babu spricht zum Karfreitag
Pfarrer Babu spricht zum Palmsonntag
Anordnung vom Bistum Augsgsburg Coronavirus
Anordnung für das Bistum Augsburg
Das Bistum Augsburg stellt ab sofort die Feier von allen öffentlichen Gottesdiensten, d.h. Eucharistiefeiern und alle anderen liturgischen Feiern, an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Diese Regelung gilt vorerst bis Freitag, 03. April 2020. Die Gläubigen sind zeitnah über die Absage aller Gottesdienste zu informieren.
1. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Bistum Augsburg auf Weisung des Diözesanadministrators insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht damit für alle Gläubigen ausgesetzt ist. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Coronavirus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten. Die Gläubigen werden ausdrücklich an die Tradition der „geistlichen Kommunion“ erinnert. Diese bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet und die dadurch entstehende geistliche Gemeinschaft der Kirche.
2. Die private Zelebration der Priester, d.h. unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleibt unverändert erlaubt. Sie nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Pfarrgemeinden mit ins Gebet. Diese Form der Zelebration ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.
3. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist in Kürze auf unserer Internetseite www.bistum-augsburg.de zu finden.
4. Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet unbedingt geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder -verbote) maßgeblich.
5. Krankensalbung und Krankenkommunion: Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger, d.h. die Spendung der hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.
6. Beerdigungen finden weiterhin statt, allerdings bittet das Bistum darum, den Kreis der Anwesenden klein zu halten. Auch hier gilt, dass die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Das Requiem ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
7. Taufen und Trauungen sollen abgesagt werden. Dies gilt zunächst bis 30.04.2020.
8. Firmungen sind für die Monate März und April abgesagt.
9. Erstkommunionfeiern, die für den Weißen Sonntag, 19.04.2020 und den dritten Sonntag der Osterzeit, 26.04.2020 vorgesehen, sind, sollen bereits jetzt abgesagt werden.
Im Hinblick auf die weitere zeitliche Erstreckung dieser Anordnung wird dann wiederum entschieden werden, wenn entsprechende staatliche/behördliche Anweisungen vorliegen.
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