Die Fronleichnamsprozession fand in Todtenweis nach dem Abendgottesdienst statt. An vier Altären wurden jeweils ein Evangelium, Fürbitten und Segensgebete vorgetragen. In diesem Jahr wurde erstmals im Pfarrgarten der erste Altar aufgebaut. Passend dazu wurden hier Texte für die Kirche gelesen. Pater Alfred Nawa trug die Monstranz mit dem Leib Christi durch die Straßen. Das Allerheiligste wurde geschützt durch den “Himmel”. Dieser wurde von den Mitgliedern der Kirchenverwaltung getragen. An den Altären wurde für die Kirche, für die Gesellschaft, für die Landwirtschaft und für den Frieden gebetet. Den würdigen Rahmen der Fronleichnamsprozession gaben zum einen die mit roten Tüchern geschmückten Häuser und das Mittragen der Vereins- und Kirchenfahnen. Ebenso dabei waren auch die Erstkommunionkinder in ihren Festgewändern. Auch sie trugen eine weiße Fahne mit. Einige Altäre waren mit Blumenteppichen geschmückt. Auch in der Pfarrkirche war vor dem Altar ein Blumenbild, das die Monstranz zeigt, aufgestellt. Ebenso wurde das Vortragekreuz, das bei der Prozession vorangetragen wurde entsprechend dekoriert.
Folgen:
Herzlich Willkommen
Anordnungen für Gottesdienste
Ansprache vom 3.5.2020
Ansprache zum 3. Ostersonntag
Ansprache zum Weißen Sonntag
Osteransprache von Pfarrer Babu
Pfarrer Babu spricht zum Karfreitag
Pfarrer Babu spricht zum Palmsonntag
Anordnung vom Bistum Augsgsburg Coronavirus
Anordnung für das Bistum Augsburg
Das Bistum Augsburg stellt ab sofort die Feier von allen öffentlichen Gottesdiensten, d.h. Eucharistiefeiern und alle anderen liturgischen Feiern, an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Diese Regelung gilt vorerst bis Freitag, 03. April 2020. Die Gläubigen sind zeitnah über die Absage aller Gottesdienste zu informieren.
1. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Bistum Augsburg auf Weisung des Diözesanadministrators insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht damit für alle Gläubigen ausgesetzt ist. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Coronavirus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten. Die Gläubigen werden ausdrücklich an die Tradition der „geistlichen Kommunion“ erinnert. Diese bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet und die dadurch entstehende geistliche Gemeinschaft der Kirche.
2. Die private Zelebration der Priester, d.h. unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleibt unverändert erlaubt. Sie nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Pfarrgemeinden mit ins Gebet. Diese Form der Zelebration ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.
3. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist in Kürze auf unserer Internetseite www.bistum-augsburg.de zu finden.
4. Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet unbedingt geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder -verbote) maßgeblich.
5. Krankensalbung und Krankenkommunion: Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger, d.h. die Spendung der hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.
6. Beerdigungen finden weiterhin statt, allerdings bittet das Bistum darum, den Kreis der Anwesenden klein zu halten. Auch hier gilt, dass die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Das Requiem ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
7. Taufen und Trauungen sollen abgesagt werden. Dies gilt zunächst bis 30.04.2020.
8. Firmungen sind für die Monate März und April abgesagt.
9. Erstkommunionfeiern, die für den Weißen Sonntag, 19.04.2020 und den dritten Sonntag der Osterzeit, 26.04.2020 vorgesehen, sind, sollen bereits jetzt abgesagt werden.
Im Hinblick auf die weitere zeitliche Erstreckung dieser Anordnung wird dann wiederum entschieden werden, wenn entsprechende staatliche/behördliche Anweisungen vorliegen.
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