Mit einem feierlichen Gottesdienst im Pfarrgarten begann das Todtenweiser Pfarrfest. Pater Alfred Nawa predigte vom Gemeindeleben der Pfarrei. “Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da ist Gotte mitten unter ihnen”, war das Motto des Festes. “Damit das Gemeindeleben in der Pfarrei lebendig sein kann, braucht es viele Menschen, die ihre ganz unterschiedlichen Fähigkeiten einbringen. Es ist wie bei einem schönen Lied, das aus vielen verschiedenen Tönen besteht.”, so der Geistliche. Und was passiert wenn ein Ton fehlt, es klingt nicht mehr harmonisch. So ist es auch bei der Gemeinschaft. Doch wenn jeder einzelne irgendeinen Ton von sich gibt, wird es keine schöne Melodie. Beim Lied ist eine Chorleiterin gefragt, die einen Leitton angibt. “Die Heilige Schrift sagt: Jesus ist unser Leitton”, so Pater Alfred Nawa. Und so ist es auch im Gemeindeleben, jemand muss den Ton angeben um etwas zu organisieren, so wie dieses Pfarrfest. Die musikalische Untermalung des Gottesdienstes wurde vom Chor der Singrunde und dem Kirchenchor gemeinsam gestaltet. Nach der heiligen Messe fand dann das Pfarrfest mit gutem Mittagessen und reichliche Kaffee mit Kuchen und Kiachlan statt. Die Kindergarteninder kamen am Nachmittag vorbei und sangen ein schönes Lied und tanzten den “Zillertaler Hochzeitsmarsmarsch”. Auch die Kenntnis rund um die Pfarrkirche St. Ulrich und Afra war bei einem Ratequiz gefragt. Hier sollten die Gäste wissen, aus wie viel Glocken das Todtenweiser Geläut besteht, oder wie viel Glocken im Jahr 1963 geweiht wurden, welche Heiligenfiguren an der Kanzel angebracht sind, welcher Evangelist als Löwe dargestellt ist und wann die Lourdesgrotte erbaut wurde. Neun abgegebene Fragebögen erhielten alle richtigen Antworten. Sieben davon Mitglieder im Kirchenchor. Die Chorleiterin Judith Hämel hatte die Fragen dem Internet mit Handy entlockt. Eine Schätzfrage erbrachte letztendlich den Sieger. Hier ging Christine Schapfl als Siegerin hervor. Sie bekam eine große Flasche Sekt überreicht. Auf Platz zwei kam Georg Bürger und Thekla Mehring errang Platz drei. Ein jähes und frühzeitiges Ende fand das Fest mit dem einsetzendem Gewitter mit Hagelschauer
Folgen:
Herzlich Willkommen
Anordnungen für Gottesdienste
Ansprache vom 3.5.2020
Ansprache zum 3. Ostersonntag
Ansprache zum Weißen Sonntag
Osteransprache von Pfarrer Babu
Pfarrer Babu spricht zum Karfreitag
Pfarrer Babu spricht zum Palmsonntag
Anordnung vom Bistum Augsgsburg Coronavirus
Anordnung für das Bistum Augsburg
Das Bistum Augsburg stellt ab sofort die Feier von allen öffentlichen Gottesdiensten, d.h. Eucharistiefeiern und alle anderen liturgischen Feiern, an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Diese Regelung gilt vorerst bis Freitag, 03. April 2020. Die Gläubigen sind zeitnah über die Absage aller Gottesdienste zu informieren.
1. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Bistum Augsburg auf Weisung des Diözesanadministrators insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht damit für alle Gläubigen ausgesetzt ist. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Coronavirus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten. Die Gläubigen werden ausdrücklich an die Tradition der „geistlichen Kommunion“ erinnert. Diese bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet und die dadurch entstehende geistliche Gemeinschaft der Kirche.
2. Die private Zelebration der Priester, d.h. unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleibt unverändert erlaubt. Sie nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Pfarrgemeinden mit ins Gebet. Diese Form der Zelebration ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.
3. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist in Kürze auf unserer Internetseite www.bistum-augsburg.de zu finden.
4. Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet unbedingt geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder -verbote) maßgeblich.
5. Krankensalbung und Krankenkommunion: Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger, d.h. die Spendung der hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.
6. Beerdigungen finden weiterhin statt, allerdings bittet das Bistum darum, den Kreis der Anwesenden klein zu halten. Auch hier gilt, dass die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Das Requiem ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
7. Taufen und Trauungen sollen abgesagt werden. Dies gilt zunächst bis 30.04.2020.
8. Firmungen sind für die Monate März und April abgesagt.
9. Erstkommunionfeiern, die für den Weißen Sonntag, 19.04.2020 und den dritten Sonntag der Osterzeit, 26.04.2020 vorgesehen, sind, sollen bereits jetzt abgesagt werden.
Im Hinblick auf die weitere zeitliche Erstreckung dieser Anordnung wird dann wiederum entschieden werden, wenn entsprechende staatliche/behördliche Anweisungen vorliegen.
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